Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Core Connect UG (haftungsbeschränkt), Altdorferstr. 2 A, 84030 Landshut (nachfolgend „Core Connect“), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Core Connect ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungen von Core Connect
(1) Core Connect ist unabhängiger Vertriebspartner der Vodafone GmbH und vermittelt Mobilfunk-, Festnetz-, Internet- und Zusatzprodukte (z. B. GigaCube, UltraCard, TeamCard) der Vodafone GmbH sowie Lizenzen für Microsoft 365. Darüber hinaus bietet Core Connect Beratung zur Auswahl passender Tarife und die Analyse bestehender Verträge (Vertragsoptimierung) an.
(2) Verträge über Telekommunikationsdienste kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und der Vodafone GmbH zustande; für diese gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten der Vodafone GmbH. Entsprechendes gilt für Microsoft-365-Lizenzen und die Bedingungen der Microsoft Ireland Operations Ltd. Core Connect wird nicht selbst Vertragspartner dieser Dienste.
(3) Hardware (z. B. Smartphones, Tablets, Router) wird von Core Connect ausschließlich im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Mobilfunk- oder Festnetzvertrags angeboten. Ein reiner Hardware-Verkauf findet nicht statt.
(4) Core Connect erbringt keine IT-Dienstleistungen, keine Installation und keine Einrichtung vor Ort. Der Kunde kann sich bei Fragen und Problemen zu vermittelten Verträgen jederzeit an Core Connect wenden; Core Connect unterstützt den Kunden dann bei der Kommunikation mit dem jeweiligen Anbieter.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote und Tarifvorschläge von Core Connect sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Tarife, Konditionen und Aktionen richten sich nach den jeweils gültigen Vorgaben der Vodafone GmbH bzw. der Microsoft Ireland Operations Ltd. und können sich ändern.
(2) Ein Vermittlungsauftrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Core Connect annimmt oder Core Connect mit der Vermittlung beauftragt. Der Vertrag über den vermittelten Dienst kommt erst mit Annahme durch den jeweiligen Anbieter zustande.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, für die Vermittlung erforderliche Angaben (insbesondere Firmendaten, Vertretungsberechtigung, Bankverbindung, bestehende Verträge) vollständig und richtig zu machen.
§ 4 Vergütung
(1) Die Beratung und Vermittlung durch Core Connect ist für den Kunden kostenfrei, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Core Connect erhält für erfolgreiche Vermittlungen eine Provision vom jeweiligen Anbieter.
(2) Entgelte für die vermittelten Dienste und für Hardware ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag mit dem Anbieter bzw. aus dem Angebot von Core Connect. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Mitwirkung des Kunden und Vertragsoptimierung
(1) Im Rahmen der Vertragsoptimierung analysiert Core Connect bestehende Verträge des Kunden auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen. Die Analyse stellt eine unverbindliche Einschätzung dar; Einsparungen können nicht garantiert werden.
(2) Kündigungen bestehender Verträge oder Anbieterwechsel führt Core Connect nur nach ausdrücklicher Beauftragung durch den Kunden durch. Der Kunde bleibt für die Einhaltung seiner Kündigungsfristen verantwortlich, soweit Core Connect nicht ausdrücklich die Fristwahrung übernommen hat.
§ 6 Haftung
(1) Core Connect haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Core Connect nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Leistungen, Verfügbarkeit, Störungen und Vertragserfüllung der vermittelten Anbieter (insbesondere Vodafone GmbH, Microsoft) haftet Core Connect nicht. Ansprüche hieraus sind gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend zu machen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit
Core Connect verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen der Zusammenarbeit erlangte vertrauliche Informationen, insbesondere Vertragsunterlagen und Konditionen, vertraulich zu behandeln.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Landshut, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.